Killinger veröffentlicht Beitrag der CDU im MiBla nicht

„Privatanmietung von Immobilien zur Unterbringung von Geflüchteten
Den Vorwurf der Verleumdung und falschen Tatsachenbehauptung hat der Fraktionsvorsitzende der CDU entschieden zurückgewiesen und erklärt, dass ihm und mindestens einer Person aus einer anderen Fraktion bezüglich der Aussage des Bürgermeisters, es gäbe keine Option für privaten Wohnraum, widersprechende Informationen vorgelegen hätten. Es handelte sich daher um eine zulässige kritische Meinungsäußerung im Rahmen der Haushaltsdebatte.“

Den oben angeführten Beitrag der CDU-Fraktion zum letzten Mibla (23.3.23, Nr.12) hat Bürgermeister Killinger („die Redaktion“) nun nicht veröffentlicht, weil er angeblich gegen die Redaktionsrichtlinien verstoße. Im Kern geht es darum, dass es sich um eine kritische Aussage im Sinne einer Meinungsäußerung im Rahmen der Haushaltsrede handelt, die der Bürgermeister weiterhin aber als „falsche Tatsachenbehauptung“ bewertet wissen will.

Nun soll der Text konform angepasst und beim nächsten Mal veröffentlicht werden. Im Hinblick auf die HH-Rede kann das aber nicht greifen. Es würde bedeuten, dass jede Art von kritischer Meinungsäußerung untersagt wäre. Im Gegenzug nimmt der BM seine Monopolstellung wahr und stellt wiederkehrend seine Meinung und Position lang und breit im Mitteilungsblatt dar.

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